Falls doch mal was dazwischen kommt...

Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Das entsprechende Formular der Europäischen Reiseversicherung findest Du hier.

 

Stornobedinungen

Grundsätzlich gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hotellerie (AGBH 2006).

 

Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr 


5.5  Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der
Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Er-
klärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden. 
 
5.6 Außerhalb des im § 5.5. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige
Erklärung des Vertragspartners  nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren
möglich:
 
- bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis; 
 
- bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis; 
 
- in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.